# Mietanpassung

Eine Mieterhöhung kann **vertraglich** in Form einer **Staffel- oder Indexmiete** vereinbart werden. Ohne vertragliche Regelung ist eine Anpassung an den **ortsüblichen Mietspiegel** zulässig, wobei eine solche Mieterhöhung dann der Zustimmung des Mieters bedarf. Eine **Mieterhöhung wegen Sanierungsarbeiten** ist nur zulässig, wenn es sich um Maßnahmen der Sanierung und nicht nur der bloßen Instandsetzung handelt.

**Vertraglich vereinbarte Mieterhöhung nach Staffelmiete.** Der Mietpreis kann nach frühestens 12 Monaten um einen vertraglich festgelegten Betrag erhöht werden, nicht jedoch um einen beliebigen Prozentsatz. In Städten mit Mietpreisbremse kann die Mieterhöhung nicht mehr als 10 Prozent betragen.

**Vertraglich vereinbarte Mieterhöhung nach Indexmiete.** Gemäß § 557b BGB ist der Mietpreis an den Verbraucherpreisindex (VPI) gekoppelt, der jährlich aktualisiert wird. Es ist deshalb üblich, den Mietpreis einmal jährlich – in der Regel zum Jahrestag des Vertragsabschlusses – zu überprüfen und anzupassen. Die Berechnung lautet: neuer Index / alter Index x 100 – 100 = prozentuale Indexsteigerung. Beispiel: Betrug der Index bei Vertragsabschluss 108,4 und liegt er jetzt bei 112,5, ergibt 112,5 / 108,4 x 100 – 100 einen Wert von 3,78 %. Bei einer Miete von 1.000 € zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses darf sie somit um 37,80 € steigen, die neue Miete also 1.037,80 € betragen. Im Mietvertrag werden nur der erste Mietbetrag und die Vereinbarung der Indexmiete festgehalten; Mieterhöhungen nach der Indexmiete müssen dem Mieter unter Nennung der konkreten Miethöhe und der Berechnungsformel angekündigt werden.

**Mieterhöhung nach ortsüblicher Vergleichsmiete.** Sie kann alle 15 Monate erfolgen, wobei die Miete innerhalb von 3 Jahren nicht um mehr als 20 Prozent steigen darf (in manchen Regionen um 15 Prozent).

**Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen.** Der Mieter ist 3 Monate vor Beginn der Maßnahmen schriftlich zu informieren. Anzugeben sind der Umfang und die Dauer der Maßnahmen, die daraus folgende Mieterhöhung, die künftigen Betriebskosten sowie die Möglichkeit des Widerspruchs wegen eines Härtefalls.

### Eine Mietanpassung mit Rentila durchführen

Um die Miete anzupassen, gehen Sie so vor:

1. Öffnen Sie den Bereich „Werkzeuge“ und wählen Sie „Mietanpassung“, oder nutzen Sie die Aktionen auf der rechten Seite im Bereich „Mietverhältnisse“.
2. Wählen Sie den Mietvertrag aus, dessen Miete Sie anpassen möchten.
3. Geben Sie das Jahr der letzten Anpassung und den Ausgangsindex an (voreingestellt ist das Quartal des Vertragsabschlusses).
4. Geben Sie den neuen Index an.
5. Prüfen Sie den neuen Mietbetrag.
6. Kreuzen Sie das Kästchen an, um den Mieter per E-Mail zu benachrichtigen.
7. Klicken Sie auf „Weiter“, um die Mietanpassung zu prüfen und zu bestätigen (dabei wird eine Briefvorlage erzeugt).
8. Klicken Sie auf „Speichern“. Der neue Mietbetrag wird in der Akte des Mietverhältnisses gespeichert.

Die Anpassung wirkt sofort; der neue Mietbetrag wird ab der nächsten Mietfälligkeit berücksichtigt.

Sie können eine Anpassung bei Bedarf stornieren. Außerdem steht Ihnen die Briefvorlage für die Mietanpassung zur Verfügung, die Sie an den Mieter senden können.

Um die Miete wegen eines Fehlers oder aus einem anderen Grund zu ändern, öffnen Sie den Bereich „Mietverhältnisse“ und klicken Sie auf die Aktion „Bearbeiten“, um die Angaben des Mietverhältnisses anzupassen und den Mietbetrag zu korrigieren.

<div class="alert">
<p><span class="lead">Wichtig!</span></p>
<p>Die Mietanpassung wirkt sich nicht auf die Mietenhistorie in der Datenbank aus. Bereits erzeugte Mieten müssen Sie im Bereich „Finanzen“ manuell und einzeln anpassen.</p>
</div>

### Automatische Mietanpassung

Sie können die automatische Mietanpassung in der Akte des Mietverhältnisses aktivieren. Ist diese Option aktiv, wird die Anpassung am Tag vor dem Jahrestag des Mietvertrags oder vor dem Jahrestag der letzten Anpassung durchgeführt.

Die Software benachrichtigt den Mieter dabei nicht. So haben Sie Zeit, die Anpassung zu prüfen und selbst zu versenden – per Nachricht oder per Einschreiben mit Rückschein.

<div class="alert alert-warning">
<p><span class="lead">Wichtig!</span></p>
<p>Die automatische Mietanpassung löst keinerlei Benachrichtigung an den Mieter aus.</p>
<p>Denken Sie daran, den Mieter selbst zu informieren – je nach Situation und Ihren Pflichten per E-Mail, SMS oder Einschreiben.</p>
</div>

### Verlauf der Mietanpassungen

Den Verlauf der durchgeführten Anpassungen sehen Sie im Bereich „Werkzeuge“ unter „Mietanpassung“. Wählen Sie das Mietverhältnis aus, um den Verlauf anzuzeigen. Zu jeder Zeile stehen Ihnen zwei Optionen zur Verfügung: eine, um die Anpassung zu stornieren, und eine, um den Brief zur Mietanpassung anzuzeigen, den Sie an den Mieter senden.

### Eine Mietanpassung stornieren

Sie können eine Anpassung im Bereich „Werkzeuge“ unter „Mietanpassung“ stornieren. Wählen Sie das Mietverhältnis aus, um den Verlauf anzuzeigen, und klicken Sie dann auf den Link „Abbrechen“. Der Mietbetrag im Mietverhältnis wird auf seinen alten Wert zurückgesetzt.

<div class="alert">
<p><span class="lead">Wichtig!</span></p>
<p>Bereits mit dem angepassten Betrag erzeugte Mieten müssen Sie im Bereich „Finanzen“ manuell ändern.</p>
</div>

### Die Miete manuell ändern

Um die Miete manuell zu erhöhen, gehen Sie so vor: Öffnen Sie den Bereich „Mietverhältnisse“, klicken Sie auf die Aktion „Bearbeiten“, passen Sie den Mietbetrag an und klicken Sie auf „Speichern“.

Die Anpassung wirkt sofort; der neue Mietbetrag wird ab der nächsten Mietfälligkeit berücksichtigt.

<div class="alert alert-info">
<p><span class="lead">Musterbrief</span></p>
<p>In unserer Dokumentenbibliothek finden Sie Musterbriefe zur Mieterhöhung, etwa „Mieterhöhung Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete“ und „Mieterhöhung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen“: <a href="/documents" rel="noopener" target="_blank">Musterbriefe und Vorlagen herunterladen</a></p>
</div>

---

https://www.rentila.de/support/rent-revision
