Ihre Immobilie selbstständig verwalten oder eine Hausverwaltung beauftragen?

Wie alles im Leben können Sie Dinge, die Sie tun, perfektionieren, anstatt sie einfach nur zu erledigen. Sie können ein besserer Vermieter sein, indem Sie einige einfache Schritte beachten. Wenn Sie ein besserer Vermieter sind, sind Ihre Mieter glücklicher und bleiben dadurch wahrscheinlich länger Ihre Mieter. Nicht nur das, wenn Sie einfache Schritte befolgen, erleichtern Sie sich das Leben.

Einige dieser Tipps, um ein besserer Vermieter zu werden, entsprechen dem gesunden Menschenverstand und andere haben Sie möglicherweise einfach nicht in Betracht gezogen.

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Ihre Immobilie selbstständig verwalten oder eine Hausverwaltung beauftragen?

Vermieter haben verschiedene Möglichkeiten, die Miete zu erhöhen. Dies kann etwa zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete oder wegen Modernisierungsmaßnahmen der Fall sein. Ob, wann und wie hoch Mieterhöhungen erfolgen dürfen, wird hier erklärt.

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Ihre Immobilie selbstständig verwalten oder eine Hausverwaltung beauftragen?

Die Einführung der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) hat den Schutz personenbezogener Daten verändert, oder besser gesagt, verbessert. Was Unternehmen betrifft, so neigt diese neue Verordnung dazu, sie stärker in die Verantwortung zu nehmen. Aber was ist mit dem Immobiliensektor? Besteht eine Verpflichtung zum Schutz von personenbezogenen Daten, wenn Sie ein privater Vermieter sind?

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Wer zahlt die Grundsteuer?

Bei der Frage, ob die Grundsteuer auf die Nebenkostenabrechnung umgelegt werden darf, also ob der Mieter oder Vermieter die Grundsteuer zu bezahlen hat, ist einiges zu beachten. Zunächst bestimmt sich die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Nebenkostenabrechnung nach den Regelungen im Mietvertrag. Doch auch wenn eine solche Regelung besteht, sind nicht alle Ausgaben umlagefähig.

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Ihre Immobilie selbstständig verwalten oder eine Hausverwaltung beauftragen?

Als Vermieter stehen Ihnen für die Verwaltung Ihrer Immobilie 2 Möglichkeiten zur Verfügung: Sie beauftragen eine Hausverwaltung zur teilweisen oder gänzlichen Verwaltung Ihrer Immobilie, oder Sie verwalten die Immobilie selber. Je nachdem wofür Sie sich entscheiden haben Sie verschiedene Vor- und Nachteile. Folglich stellt sich die Frage: Selbstständig verwalten oder eine Hausverwaltung beauftragen?

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Häufig werden Mieterpaare von Vermietern bevorzugt, da diese in der Regel zwei Gehälter für die Mietzahlungen vorweisen können. Aber was passiert, wenn sich Mieter trennen? Hängt dies von der Situation des Paares ab?

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Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) sieht die energetische Verbesserung von Neu- und Altbauten vor, um sich einem klimaneutralen Gebäudestand anzunähern. Mit der Verordnung kommen jedoch auch Rechte und Pflichten von Vermietern und Mietern. Insbesondere sieht die Verordnung die Vorlagepflicht eines Energieausweises durch den Vermieter und die Umlegung der Energieausweiskosten auf den Mieter vor. Als Folge der durch die Verordnung begünstigten energetischen Maßnahmen kann der Vermieter die energetischen Modernisierungen in Form einer Mieterhöhung auf den Mieter umlegen, welcher kein Mietminderungsrecht während der Ausführung, jedoch ein außerordentliches Kündigungsrecht erhält.

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