Einzugs- und Auszugsbescheinigung ausstellen

Wohnungsgeberbestätigung

In Deutschland sind die Vermieter verpflichtet bei der Anmeldung der Mieter mitzuwirken.

Denken Sie bitte daran, für Ihre Mieter Einzugs- bzw. Auszugbescheinigung auszustellen, da jeder Mieter gemäß § 19 Abs. 3 Bundesmeldegesetz (BMG) gesetzlich verpflichtet ist, diese beim Einwohnermeldeamt umgehend nach Ein- bzw. Auszug vorzuzeigen.

So gehen Sie dabei vor:

Nachdem Sie den Mietvertrag unterzeichnet haben und der Mieter erfolgreich eingezogen ist, erstellen Sie für den Mieter die sogennante „Wohnungsgeberbestätigung“ oder „Einzugs-/Auszugsbescheinigung“.

Laut Gesetzestext muss dieses Dokument folgende Informationen enthalten:
  1. Ihr Name und Anschrift
  2. Einzugsdatum des Mieters
  3. Anschrift der Wohnung
  4. Namen der meldepflichtige(n) Person(en)
Sie können es entweder selbst verfassen oder aber, um auf der sicheren Seite zu sein, einfach eine offizielle Vorlage aus dem Internet nutzen und ausfüllen.
Zum Beispiel die Stadt Berlin stellt dieses Formular im PDF-Format auf Seite 2 unter Formulare zur Verfügung. Dort können Sie es direkt kostenlos herunterladen.
Nutzen Sie dieses oder schauen Sie auf der Seite der Ämter Ihres Wohnortes nach.
Einmal erstellt, können Sie die Bescheinigung entweder dem Mieter aushändigen oder direkt an die zuständige Behörde verschicken.