Eine Ausgabe dem Mieter in Rechnung stellen
Es gibt drei Möglichkeiten, dem Mieter in Rechnung gestellte Ausgaben wirksam zu verwalten und Belege für die umlagefähigen Beträge zu erzeugen: über die Nebenkostenabrechnung umlegen, mit einer Miete zusammen abrechnen oder separat in Rechnung stellen.
Eine Ausgabe über die Nebenkostenabrechnung umlegen
Wenn Sie eine Ausgabe (die zu den umlagefähigen Nebenkosten gehört) über die Nebenkostenabrechnung umlegen möchten, gehen Sie so vor:
- Legen Sie im Bereich „Finanzen“ eine Ausgabe vom Typ „Umlagefähige Nebenkosten“ an.
- Bei der Nebenkostenabrechnung wird diese Ausgabe dem Mieter in Rechnung gestellt.
Als zusätzlichen Posten auf einer Miete hinzufügen
Wenn Sie diese Ausgabe abrechnen und als zusätzlichen, mit einer Miete zu zahlenden Posten hinzufügen möchten, gehen Sie so vor:
- Öffnen Sie den Bereich „Finanzen“.
- Bearbeiten Sie die Miete, der Sie diesen Posten hinzufügen möchten.
- Tragen Sie den Betrag in der Zeile „Weitere Zahlung“ ein. Der Betrag wird der Mietforderung hinzugerechnet.
Eine einmalige Erstattung anfordern und eine Einnahme in Finanzen anlegen
Um im Bereich „Finanzen“ eine Einnahme anzulegen und eine Zahlungsaufforderung zu erzeugen, gehen Sie so vor:
- Öffnen Sie den Bereich „Finanzen“.
- Wählen Sie „Einnahme hinzufügen“ und geben Sie die Angaben zur Einnahme an.
- Für diesen umlagefähigen Betrag wird eine Zahlungsaufforderung erzeugt.







