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  1. Inhaltsverzeichnis
  2. Hausverwaltung: Vorauszahlungen für Nebenkosten
  3. Hausverwaltung: Jahresabrechnung
  4. Einen Saldo nach der Genehmigung der Jahresabrechnung erfassen

Kosten der Eigentümergemeinschaft

Hausverwaltung: Vorauszahlungen für Nebenkosten

Die Hausverwaltung der Eigentümergemeinschaft sendet Ihnen jedes Quartal die Vorauszahlungen aus dem Wirtschaftsplan, auch Nebenkostenvorauszahlungen genannt. Einmal im Jahr werden diese Kosten anhand der tatsächlichen Ausgaben abgerechnet.

Sie können sie im Bereich „Finanzen“ erfassen, indem Sie eine Ausgabe vom Typ „Syndic : Provisions pour charge“ (Vorauszahlungen an die Hausverwaltung) anlegen. Beim Anlegen können Sie auch ein eingescanntes Dokument hinzufügen.

Hausverwaltung: Jahresabrechnung

Einmal im Jahr sendet Ihnen die Hausverwaltung die Jahresabrechnung. Diese Abrechnung muss den Jahresbetrag der absetzbaren Kosten, der nicht absetzbaren Kosten und der umlagefähigen (auf den Mieter umlegbaren) Kosten enthalten.

Sie können diese Angaben im Bereich „Finanzen“ erfassen, indem Sie Ausgaben der Typen „Syndic : Arrêté des comptes : Charges déductibles“ (Jahresabrechnung: absetzbare Kosten), „Syndic : Arrêté des comptes : Charges non déductibles“ (nicht absetzbare Kosten) und „Syndic : Arrêté des comptes : Charges récupérables“ (umlagefähige Kosten) anlegen. Auch hier können Sie beim Anlegen der Ausgabe das eingescannte Dokument hinzufügen.

Die Ausgabe vom Typ „Syndic : Arrêté des comptes : Charges récupérables“ wird für die Nebenkostenabrechnung Ihres Mieters verwendet.

Einen Saldo nach der Genehmigung der Jahresabrechnung erfassen

  • Positiver Saldo, von der Verwaltung erstattet (Sie haben zu hohe Vorauszahlungen geleistet): Wenn die Verwaltung Ihnen den Saldo erstattet, legen Sie eine Einnahme vom Typ „Syndic : Remboursement de charges“ (Kostenerstattung durch die Verwaltung) an.
  • Positiver Saldo, von der Verwaltung einbehalten: Wenn die Verwaltung den Überschuss einbehält, erfassen Sie den Saldo nicht in der Software.
  • Negativer Saldo mit Nachzahlungsforderung: Wenn Ihre Vorauszahlungen nicht ausgereicht haben und die Verwaltung eine Nachzahlung verlangt, legen Sie eine Ausgabe vom Typ „Syndic : Provisions pour charge“ an.
  • Negativer Saldo ohne Nachzahlungsforderung: Wenn die Verwaltung keine Zahlung des Saldos verlangt, erfassen Sie den Saldo nicht in der Software.

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