Das Mieterkonto
Der Vermieter kann seinen Mieter einladen, Rentila beizutreten, und ihm Zugang zu seinen Daten geben. Der Mieter kann diese Einladung annehmen und sein Profil anlegen.
Sobald der Mieter angemeldet ist, ist er mit dem Vermieter verbunden und hat Zugang zu seinem eigenen Mitgliederbereich. In seinem Mieterkonto stehen ihm folgende Bereiche zur Verfügung:
- Eigentümer: um Informationen über den Vermieter zu erhalten.
- Mietverhältnisse: um die Angaben zu den laufenden Mietverhältnissen einzusehen.
- Zahlungsbelege: um seine Zahlungsbelege herunterzuladen.
- Dokumente: um Dokumente zwischen Mieter und Eigentümer zu teilen.
- Wartungsanfragen: um eine Wartungsanfrage anzulegen oder anzufordern.
- Aufgaben: um eine Aufgabe anzulegen oder abzuschließen.
- Nachrichten: um Nachrichten zu senden und zu empfangen.
- Bewerbungen: um die laufenden Bewerbungen auf Mietverhältnisse zu verfolgen.
Das Mieterkonto ist ein praktisches Werkzeug für Vermieter: Es spart Ihnen Zeit und macht Ihre Verwaltung effizienter.
Sobald der Mieter bei Rentila angemeldet ist, gehört das Konto ihm.
- Sie können einen Mieter nicht abmelden.
- Sie können ihm den Zugang nicht verweigern.
- Sie können sein Konto nicht löschen.
Seine E-Mail-Adresse, die als Anmeldekennung dient, lässt sich dagegen ändern: vom Mieter selbst in seinem Konto oder von Ihnen, nachdem Sie das Feld „E-Mail“ in seiner Mieterakte entsperrt haben. Siehe Einen Mieter anlegen, bearbeiten oder löschen.
Warum Zugang zum Mieterkonto geben?
Seit dem Inkrafttreten der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 ist es wichtig, die Nutzer – hier also die Mieter – über die Verwendung ihrer Daten zu informieren. Sie müssen der Verarbeitung ihrer Daten in der Regel zustimmen, Zugang zu ihnen erhalten oder ihr widersprechen können.
Verlangt der Mieter Zugang, sind wir gesetzlich verpflichtet, ihm den Zugang zur Plattform zu gewähren.
Auch der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, seinem Mieter bestimmte Nachweise und Dokumente zur Verfügung zu stellen, und zwar auch nach dessen Auszug.







