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Kostenlose Registrierung
  1. Inhaltsverzeichnis
  2. Ein Übertragungsangebot senden
  3. Ein Angebot verfolgen oder abbrechen
  4. Eine Übertragung annehmen oder ablehnen
  5. Nach der Übertragung

Eine Immobilie an einen anderen Eigentümer übertragen

Mit der Objektübertragung senden Sie eine Einheit an das Rentila-Konto eines anderen Eigentümers, zum Beispiel nach dem Verkauf einer vermieteten Immobilie oder einer Schenkung. In dessen Konto wird eine Kopie der Immobilie erstellt, und Ihre Immobilie wird archiviert.

Nur der Kontoinhaber kann eine Immobilie übertragen oder empfangen: Eingeladene Benutzer und Verwalter haben keinen Zugriff auf diese Funktion. Der Empfänger muss bereits ein Rentila-Konto besitzen.

Ein Übertragungsangebot senden

Öffnen Sie den Bereich „Objekte“, dann „Einheiten“, und klicken Sie auf die Aktion „Übertragen“ rechts neben der betreffenden Einheit. Die Aktion ist auch im Menü der Objektseite verfügbar.

Geben Sie anschließend an:

  • Die E-Mail des Empfängers — die Adresse seines Rentila-Kontos,
  • Das Wirksamkeitsdatum — das Datum, ab dem die Immobilie dem Empfänger gehört.

Der Abschnitt „Was übertragen wird“ fasst den Inhalt des Angebots zusammen:

  • Immer enthalten: die Immobilie, ihre Merkmale, ihre Fotos, ihre Schlüssel und die Gültigkeitsdaten der Diagnosen.
  • Das laufende Mietverhältnis und seine Mieter: Wenn die Immobilie ein aktives Mietverhältnis hat, wird es zwingend mit übertragen. Sie können außerdem „Bürgen einbeziehen“ sowie „Übergabeprotokoll und Möbelinventar“ auswählen — Daten und Fotos werden kopiert.
  • Nicht übertragen: Zahlungsverlauf, Dokumente, SEPA-Mandate, Notizen und Nachrichten. Ihr Kaufpreis, Ihr Darlehen und Ihre Versicherungen werden niemals weitergegeben.

Klicken Sie auf „Übertragen“, um das Angebot zu senden.

Der Bestätigungscode

Der Empfänger erhält einen Link per E-Mail. Sie erhalten Ihrerseits einen 6-stelligen Code, den Sie ihm telefonisch, per SMS oder persönlich mitteilen. Ohne diesen Code kann er die Immobilie weder ansehen noch annehmen. Aus Sicherheitsgründen steht der Code niemals in der E-Mail an den Empfänger.

Ein Angebot verfolgen oder abbrechen

Solange der Empfänger nicht geantwortet hat, zeigt die Seite „Übertragung ausstehend“ den Empfänger, das Versanddatum, das Ablaufdatum und den Bestätigungscode. Sie erreichen sie, indem Sie erneut auf die Aktion „Übertragen“ der betreffenden Einheit klicken.

  • Das Angebot läuft automatisch nach 7 Tagen ab.
  • Nur eine Übertragung gleichzeitig: Sie können kein zweites Angebot für dieselbe Immobilie senden, solange das erste noch aussteht.
  • Die Schaltfläche „Übertragung abbrechen“ zieht das Angebot zurück: Link und Code werden unbrauchbar, und Sie können ein neues Angebot senden.

Eine Übertragung annehmen oder ablehnen

Wenn Sie der Empfänger sind, klicken Sie auf die Schaltfläche „Übertragung anzeigen“ in der erhaltenen E-Mail und melden Sie sich dann in Ihrem Rentila-Konto an. Geben Sie den 6-stelligen Code ein, den der Absender Ihnen mitgeteilt hat — Sie haben 5 Versuche.

Sobald der Code bestätigt ist, werden die Details des Angebots angezeigt: die Immobilie und ihre Adresse, das Wirksamkeitsdatum, was Sie erhalten und was nicht enthalten ist. Klicken Sie auf „Übertragung annehmen“, um die Immobilie zu erhalten, oder auf „Ablehnen“, um das Angebot auszuschlagen. In beiden Fällen wird der Absender per E-Mail informiert.

Wichtig!

Die empfangene Immobilie wird in Ihrem Tarif als zusätzliche Immobilie gezählt. Wenn Ihr Tarif keine weitere Immobilie zulässt, kann die Übertragung nicht angenommen werden.

Nach der Übertragung

Auf der Absenderseite wird die Immobilie archiviert und das Mietverhältnis beendet: Von Ihrem Konto werden keine Mietquittungen und keine Zahlungserinnerungen mehr versendet. Der Verlauf der Immobilie (Zahlungen, Dokumente) bleibt in Ihrem Archiv erhalten.

Auf der Empfängerseite erscheint die Immobilie im Bereich „Objekte“ mit aktivem Mietverhältnis, und die Mieten werden ab dem Wirksamkeitsdatum erstellt. Der Zugang des Mieters zu seinem Bereich wird nicht übertragen: Er muss über seine Akte erneut eingeladen werden — siehe Das Mieterkonto.

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