Amortisierung

Manche Ausgaben sind steuerlich absetzbare Aufwendungen. Die Abschreibungen entsprechen den Wertminderungen des Vermögenswertes für einen bestimmten Zeitraum. Dadurch kann der Betrag dieser Wertminderung jährlich abgezogen werden.

Sie können eine Amortisierung in der Rubrik Finanzen erstellen.

Klicken Sie auf Hinzufügen einer Ausgabe, wählen Sie den Typ Abzugsfähige Aufwendung: Abschreibbare Aufwendung, wählen Sie die Dauer und klicken Sie dann auf Speichern.

Beispiel

Selbstständig nutzungsfähige bewegliche Wirtschaftsgüter wie ein Sofa werden im Jahr der Anschaffung sofort abgezogen (nicht mehr als 800 € netto bzw. 952 € brutto, § 6 Abs. 2 EstG). Unselbstständige Wirtschaftsgüter wie eine Einbauküche sowie alle Bestandteile, wie Elektrogeräte, werden über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben (BFH-Urteil vom 3.8.2016, IX R 14/15), sodass nur 10 % des Kaufpreises pro Jahr abgeschrieben werden können.