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  1. Inhaltsverzeichnis
  2. Einnahmen und Ausgaben im Einzelnen

Bilanz und Hilfe bei der Steuererklärung

In diesem Bereich erstellt Rentila eine Bilanz, die Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung unterstützt (insbesondere bei Mieteinkünften, die nach tatsächlichen Kosten erklärt werden).

Eine Übersichtstabelle fasst die folgenden Punkte für Sie zusammen:

  • Die vereinnahmten steuerpflichtigen Einnahmen,
  • Die abzugsfähigen Kosten,
  • Das steuerpflichtige Ergebnis.

Diese Tabelle gibt Ihnen einen Gesamtüberblick über diese Finanzdaten.

Sie können die Einträge nach verschiedenen Kriterien filtern, etwa nach Jahr, Eigentümer oder Objekt.

Außerdem können Sie Ihre Einträge exportieren – über die Aktion „Export“ am unteren Ende der Tabelle.

Einnahmen und Ausgaben im Einzelnen

Die Zeilenbezeichnungen der Bilanz erscheinen derzeit auf Französisch. Sie stehen unten jeweils fett, gefolgt von der deutschen Bedeutung.

Recettes : Loyers bruts encaissés (sans charges locatives) – vereinnahmte Kaltmieten Das ist die Summe der im Laufe des Jahres vereinnahmten Kaltmieten (ohne Nebenkostenvorauszahlungen). Sind Sie umsatzsteuerpflichtig, müssen die Einnahmen ohne Mehrwertsteuer erklärt werden.

Frais et charges : Charges déductibles – Frais de gestion et d’administration – abzugsfähige Verwaltungs- und Betriebskosten Dazu zählen die im Laufe des Jahres gezahlten Verwaltungs- und Betriebskosten, etwa Vergütungen für Hauswarte und Concierges, Vergütungen, Honorare und Provisionen an Dritte sowie Verfahrenskosten.

Frais et charges : Charges déductibles – Autres frais de gestion – sonstige Verwaltungskosten Diese Verwaltungskosten sind pauschal mit 20 € je Mieteinheit abzugsfähig.

Frais et charges : Charges déductibles – Primes d’assurance – Versicherungsprämien Alle von Ihnen abgeschlossenen Versicherungen sind abzugsfähig, auch solche im Rahmen eines Gruppenvertrags.

Frais et charges : Charges déductibles – Dépenses de réparation, d’entretien et d’amélioration – Reparatur-, Instandhaltungs- und Modernisierungskosten Die im Laufe des Jahres gezahlten Kosten für Reparatur, Instandhaltung und Modernisierung sind abzugsfähig – ausgenommen Kosten für Bau, Wiederaufbau oder Erweiterung.

Frais et charges : Charges déductibles – Charges récupérables non récupérées au départ du locataire – beim Auszug nicht umgelegte Nebenkosten Das sind Kosten, die eigentlich der Mieter zu tragen hat und die Sie für ihn beglichen haben (zum Beispiel Heizung, Beleuchtung, Aufzugswartung, Straßenreinigungs- und Müllabfuhrgebühren, Zählermiete usw.). Konnten Sie sich diese Kosten bis zum 31. Dezember des Auszugsjahres nicht erstatten lassen, sind sie abzugsfähig. Sie können sowohl im Auszugsjahr als auch in den Jahren seit dem Einzug des Mieters angefallen sein.

Frais et charges : Charges déductibles – Indemnités d’éviction, frais de relogement – Abfindungen und Umzugskosten Vom Eigentümer gezahlte Räumungsabfindungen sind abzugsfähig, wenn sie dazu dienen, die Räume freizubekommen, um sie zu besseren Bedingungen neu zu vermieten.

Frais et charges : Charges déductibles – Taxes et impôts – Steuern und Abgaben Abzugsfähig sind Steuern, die zugunsten der Gebietskörperschaften und verschiedener Einrichtungen auf die Objekte erhoben werden, deren Einkünfte Sie erklären. Wichtig: Die Müllabfuhrgebühr (TEOM) ist zwar auf dem Grundsteuerbescheid ausgewiesen, aber grundsätzlich auf den Mieter umlegbar und damit nicht als Steuer abzugsfähig. Konnte sie nicht umgelegt werden, kann sie je nach Ihrer Situation unter „Charges récupérables non récupérées“ (nicht umgelegte Nebenkosten) fallen.

Frais et charges : Charges déductibles – Intérêts d’emprunt – Darlehenszinsen Abzugsfähig sind die im Laufe des Jahres gezahlten Zinsen für Darlehen, die für Erwerb, Erhalt, (Wieder-)Aufbau, Erweiterung, Reparatur oder Modernisierung der vermieteten Objekte aufgenommen wurden. Die Tilgung selbst gehört nicht dazu. Den Betrag der Jahreszinsen finden Sie im Bereich „Mein Guthaben“. Berechnen Sie anschließend den für Ihre steuerliche Situation maßgeblichen Betrag und erfassen Sie ihn als neue Ausgabe vom Typ „Charge déductible : Intérêts d’emprunt“ (abzugsfähige Darlehenszinsen), damit er in der Bilanz erscheint.

Abzug von Versicherungsprämien im Zusammenhang mit einem Darlehen

Versicherungsprämien, die mit der Aufnahme eines Darlehens zusammenhängen, sind in der Praxis in der Zeile für Darlehenszinsen der Erklärungen Nr. 2044, Nr. 2044 spéciale oder Nr. 2072 anzugeben.

Quelle

Frais et charges : Charges déductibles – Autres – sonstige abzugsfähige Kosten Diese Kategorie ist für Sonderfälle, besondere Abzüge oder Besonderheiten wie die französische Immobiliengesellschaft (SCI) gedacht. Die hier erfassten Beträge müssen anschließend in die passenden Zeilen der Steuererklärung übertragen werden.

Frais et charges : Syndic de copropriété – Provisions pour charges – Hausgeldvorauszahlungen an die Verwaltung Sind Sie vermietender Wohnungseigentümer, erklären Sie den Betrag der Hausgeldvorauszahlungen, den Sie im Laufe des Jahres an Ihre Verwaltung gezahlt haben. Abzugsfähig sind nur die Vorauszahlungen auf Ausgaben.

Frais et charges : Syndic de copropriété – Régularisation des provisions pour charges déduites au titre de l’année précédente – Abrechnung der im Vorjahr abgezogenen Hausgeldvorauszahlungen Sind Sie vermietender Wohnungseigentümer, berechnet sich die Abrechnung der Hausgeldvorauszahlungen so: (im Vorjahr gezahlte „Syndic : Provisions pour charge“, Hausgeldvorauszahlungen) minus („Syndic : Arrêté des comptes : Charges déductibles“ des Vorjahres, abzugsfähige Kosten aus der Jahresabrechnung der Verwaltung).

Beispiel

Für das Jahr 2017 haben Sie Hausgeldvorauszahlungen in Höhe von 1 200 € geleistet. Diesen Betrag haben Sie in Zeile 229 Ihrer Steuererklärung für 2017 abgezogen.

Im Jahr 2019 müssen Sie für Ihre Einkünfte 2018 die Abrechnung dieser Hausgeldvorauszahlungen vornehmen.
Nach der Jahresabrechnung Ihrer Verwaltung verteilen sich die Kosten wie folgt:

– abzugsfähige Ausgaben: 800 €
– nicht abzugsfähige Ausgaben: 200 €
– umlagefähige Ausgaben: 180 €

Das ergibt einen positiven Saldo von: (1 200 – 800 – 200 – 180) = 20 €.
Der in Zeile 230 wieder hinzuzurechnende Betrag beläuft sich damit auf 400 € (200 + 180 + 20).

Achtung!

Die im Bereich Bilanz und Steuererklärungshilfe bereitgestellten Informationen sind unverbindliche Richtwerte. Sie dienen dazu, Ihnen bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung für Mieteinkünfte zu helfen (Formular 2044 – Privatpersonen, Formular 2072 – SCI ohne Körperschaftsteuerpflicht). Die Prüfung der Richtigkeit und der Relevanz für Ihre individuelle Situation liegt in Ihrer Verantwortung. Wir empfehlen dringend, eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater hinzuzuziehen.

Um ein Formular herunterzuladen, gehen Sie auf die Website impots.gouv.fr und suchen Sie dort danach. Suchen Sie zum Beispiel nach dem Formular 2044, stehen Ihnen mehrere Optionen zur Verfügung: die Ausfüllhilfe, die geführte Online-Eingabe, das ausfüllbare Formular und die nicht ausfüllbare Fassung.

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