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Digitale Signatur Mietvertrag

Um den Signierprozess zu beginnen, gehen Sie bitte auf der Seite Mietverhältnisse bei den Aktionen auf Unterschreiben.

Zuerst müssen Sie überprüfen, ob alle notwendigen Daten für alle Beteiligten korrekt hinterlegt sind (E-Mail-Adressen und Handynummern).

Sie können nun das Dokument in wenigen, einfachen Schritten signieren.

  1. Der Vermieter kann den Vorgang starten, indem er auf Verfahren zum Unterzeichnen beginnen klickt.
  2. Ein Pop-up-Fenster wird geöffnet, um die Unterschrift zu zeichnen. Im Anschluss muss der Benutzer den Verifikationscode, der per SMS verschickt wird,anfordern und eingeben. Sobald der Signaturvorgang gestartet wurde, wird das Dokument eingefroren und markiert als Auf die Unterschrift wartend.
  3. Eine E-Mail-Einladung wird an alle Vermieter und Bürgen gesendet.
  4. Mieter und Bürgen können auf den Einladungslink klicken und unterschreiben. Genauso wie der Vermieter müssen die Mieter und Bürgen ihre Unterschrift zeichnen und den Verifikationscode, der per SMS verschickt wird, anfordern und eingeben.

Sobald das Dokument signiert wurde, ist es eingefroren. Dann können der Vermieter, die Mieter und die Bürgen es im PDF-Format herunterladen.

Wichtig!

Es gibt drei Formen der elektronsichen Signatur: einfach, fortgeschritten und qualifiziert. Alle drei sind rechtlich zulässig, aber nur bei der qualifizierten elektronischen Sigantur wird die Zuverlässigkeit immer unterstellt.

Die einfache elektronische Signatur ist der am meisten verwendete Signaturtyp. Sie kommt sogar bei der überwiegendenen Anzahl der digitalen Signaturen zum Einsatz, weil sie für die meisten Anwendungen sehr gut geeignet ist und sehr einfach einzusetzen ist.

Die einfache elektronische Signatur erfüllt die erste Sicherheitsstufe und rechtliche Anerkennung für eine Dokumentensignatur. Der Signaturprozess kann allerdings noch verbessert und eine höhere rechtliche Verbindlichkeit erreichen, indem eine zusätzliche Authentifizierungsschicht hinzugefügt wird. Deswegen benutzen wir ein doppeltes Authentifizierungssystem bei der Dokumentensignierung:

  • Die Verifikation der Email des Unterzeichners durch die Eröffnung eines Rentila-Accounts.
  • Die Verifikation einer gültigen Mobilfunknummer durch das Senden einer Verifikations-SMS zum Zeitpunkt der Unterzeichnung.

Um die Zuverlässigkeit der einfachen Signatur zu belegen, speichern wir von dem Unterzeichner die E-Mail-Adresse, die Handynummer und die IP-Adresse die während der Unterzeichnung verwendet wurde, usw. Mit diesem Beweis kann ein Rechtsanwalt im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung sehr leicht die verschiedenen Schritte der Transaktion belegen.

Die elektronische Signatur kann von einem Computer oder einem Mobilgerät ausgeführt werden. Jeder Unterzeichner benötigt eine gültige E-Mail-Adresse und seine persönliche Handynummer, um elektronisch zu unterschreiben.

Die von uns angebotenen Signaturen sind einfache elektronische Signaturen im Sinne der EU-Verordnung Nr. 910/2014 (eIDAS), die in der gesamten Europäischen Union unmittelbar gilt. Zur Rechtswirkung einer Signatur in Ihrem Land und für Ihren konkreten Vertrag wenden Sie sich bitte an eine fachkundige Person.

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