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  1. Inhaltsverzeichnis
  2. Bürge als natürliche Person

Elektronische Signatur des Mietvertrags

Um den Signaturvorgang zu starten, öffnen Sie das Formular zum Anlegen oder Bearbeiten des Mietvertrags und wechseln Sie auf die Registerkarte „Unterzeichner“.

Vergewissern Sie sich vorab, dass Sie die E-Mail-Adressen und Mobilnummern aller Unterzeichner korrekt erfasst haben.

Hier der Ablauf einer digitalen Signatur in Rentila in wenigen Schritten:

  1. Der Vermieter startet den Vorgang mit einem Klick auf die Schaltfläche „Signaturverfahren starten“. Es öffnet sich ein Fenster, in dem er seine Unterschrift zeichnen sowie den Prüfcode per SMS anfordern und eingeben kann. Sobald der Vermieter das Signaturverfahren gestartet hat, wird das Dokument gesperrt und mit Wartet auf Unterschrift markiert.
  2. An alle Mieter und Bürgen wird eine Einladung per E-Mail gesendet. Sie können auf den Einladungslink klicken und ihrerseits signieren. Dabei müssen sie bestätigen, dass sie den Vertrag zur Kenntnis genommen haben, ihre Unterschrift zeichnen sowie den Prüfcode per SMS anfordern und eingeben.
  3. Sobald das Dokument signiert ist, wird es abgeschlossen und gesperrt. Vermieter, Mieter und Bürgen können es als PDF herunterladen. Eine Kopie des Dokuments wird im Bereich „Meine Dokumente“ gespeichert.

Bürge als natürliche Person

Ist im Mietvertrag ein Bürge als natürliche Person erfasst und einem Mieter zugeordnet, gehört er automatisch zum elektronischen Signaturverfahren. Dieser Bürge unterzeichnet das eigens für ihn bestimmte Dokument, die Bürgschaftserklärung.

Bürgen, die eine Gesellschaft oder eine andere nicht natürliche Person sind, werden dagegen nicht in dieses Signaturverfahren einbezogen.

Wichtig!

Je nach Vertragsart gibt es drei Formen der elektronischen Signatur: einfach, fortgeschritten und qualifiziert. Alle drei sind rechtlich zulässig, aber nur für die qualifizierte elektronische Signatur gilt die Vermutung der Zuverlässigkeit.

Die von uns angebotenen Signaturen sind einfache elektronische Signaturen im Sinne der EU-Verordnung Nr. 910/2014 (eIDAS), die in der gesamten Europäischen Union unmittelbar gilt. Wir ergänzen sie um zwei zusätzliche Identitätsprüfungen:

  • Prüfung der E-Mail-Adresse des Unterzeichners über die Eröffnung eines Rentila-Kontos,
  • Prüfung einer gültigen Mobilfunknummer durch den Versand einer Verifizierungs-SMS im Moment der Unterzeichnung.

Rentila prüft die Identität der Unterzeichner also über eine gültige E-Mail-Adresse und eine gültige Mobilfunknummer.

Sobald alle Unterzeichner unterschrieben haben, wird ein PDF-Dokument erzeugt und gesperrt.

Bei einer einfachen Signatur obliegt es dem Unterzeichner und der Stelle, die das Signaturverfahren durchgeführt hat, die Zuverlässigkeit des verwendeten Verfahrens nachzuweisen. Damit dieser Nachweis möglich ist, speichern wir zu jedem Unterzeichner die E-Mail-Adresse, die Mobilfunknummer und die bei der Unterzeichnung verwendete IP-Adresse.

Die elektronische Signatur erfolgt über Computer, Tablet oder Mobilgerät. Jeder Unterzeichner benötigt dafür lediglich eine eigene E-Mail-Adresse und eine persönliche Mobilfunknummer.

Zur Rechtswirkung einer Signatur in Ihrem Land und für Ihren konkreten Vertrag wenden Sie sich bitte an eine fachkundige Person.

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