
Beim Auszug aus einem Haus oder einer Wohnung ist es unerlässlich, einen Bericht über den Zustand des Mietobjekts zu erstellen, ein sogenanntes Wohnungsübergabeprotokoll. Hierbei gibt es einen Unterschied zwischen der normalen Abnutzung der Mietsache und einer Verschlechterung, ob diese vorsätzlich war oder nur grob fahrlässig. Im Folgenden wird ausgeführt, wie zwischen normaler Abnutzung und vom Mieter vertretenen Verschlechterungen des Mietobjekts unterschieden wird.