Kaution

Ein Einkommen des Typs Kaution kann in der Rubrik Finanzen während der Erstellung des Mietverhältnisses hinzugefügt werden. Alternativ können Sie dies in der Rubrik Finanzen manuell tun, indem Sie das Formular Hinzufügen eines Einkommens verwenden.

Rückgabefrist

Sie müssen die Mietkaution innerhalb von bis zu 6 Monaten (Prüfungsfrist) nach der Schlüsselübergabe (nach Abzug der Ihnen noch zustehenden Beträge, ordnungsgemäß begründet) zurückzahlen.

  • Die Prüfungsfrist bestimmt sich nach den Umständen, z.B. im Falle des Wartens auf die Nebenkostenabrechnung.
  • Die Frist verfällt, wenn das Mietobjekt weiter vermietet wird.

Um die Rückgabe der Kaution zu erfassen, müssen Sie eine Ausgabe aus dem Bereich Finanzen hinzufügen und den zurückzugebenden Betrag eingeben.

Sie können dies auch tun, wenn Sie den Auszug des Mieters in das System eingeben.

Einbehaltung der Kaution

Nach der Rechtsprechung ist der Eigentümer berechtigt, die Kaution teilweise oder gänzlich einzubehalten, wenn eine Zweckbindung besteht, was bedeutet, dass Ansprüche aus dem Mietvertrag bestehen müssen (BGH 2012 Az.: VIII ZR 36/12).

Das Gesetz erlaubt es dem Eigentümer, von der Kaution folgende die ihm noch zustehenden Beträge abzuziehen:

  • Nicht bezahlte Mieten,
  • Nebenkostennachzahlungen,
  • Noch zu erwartende Nebenkostennachzahlungen,
  • Schönheitsreparaturen,
  • Schadensersatz wegen Beschädigung der Mietsache.

In diesem Fall ist der Vermieter verpflichtet, die von ihm vorgenommene Einbehaltung der Kaution zu begründen, indem er dem Mieter Dokumente zur Verfügung stellt, wie beispielsweise:

  • Übergabeprotokoll , angefertigt bei Ein- und Auszug,
  • Fotos,
  • Bericht des Gerichtsvollziehers,
  • Rechnungen,
  • Schätzungen,
  • Beschwerdebrief über unbezahlte Mieten, die unbeantwortet blieben.

Weitere Informationen finden Sie in dem Artikel „Rund um die Kaution“.