Mieteigentumskosten

Wohnungseigentumsverwalter: Rückstellungen für Gebühren

Der Verwalter sendet Ihnen alle 3 Monate die vierteljährlichen Aufwendungen des vorläufigen Budgets (Rückstellungen für Aufwendungen) zu. Einmal im Jahr werden diese Ausgaben entsprechend dem tatsächlichen Budget angepasst.

Sie können diese in der Rubrik Finanzen eintragen und eine Ausgabe des Typs Wohnungseigentumsverwalter: Rückstellungen für Kosten erstellen. Sie können während der Erstellung „Gescannte Dokumente hinzufügen“.

Wohnungseigentumsverwalter: Rechnungsabschluss

Einmal im Jahr schickt Ihnen der Verwalter einen Rechnungsabschluss. Dieser muss den jährlichen Betrag der abzugsfähigen, nicht abzugsfähigen und erstattungsfähigen (Miet-)Kosten enthalten.

Sie können diesen in der Rubrik Finanzen eintragen und Ausgaben des Typs Wohnungseigentumsverwalter: Rechnungsabschluss… erstellen. Sie können während der Erstellung „Gescannte Dokumente hinzufügen“.

Die Ausgaben des Typs Wohnungseigentumsverwalter: Rechnungsabschluss: Erstattungsfähige Kosten / Mietnebenkosten werden für die Anpassung der Mietkosten verwendet.

Integrieren Sie einen Saldo nach erfolgter Freigabe der Konten durch den Verwalter (Wohnungseigentumsverwalter: Rechnungsabschluss)

  • Positiver Saldo: Erstattung durch den Verwalter (Sie haben zu viele Provisionen bezahlt). Wenn der Verwalter Ihnen den Saldo erstattet, erstellen Sie ein Einkommen des Typs Kostenerstattung: Wohnungseigentumsverwalter.
  • Positiver Saldo: Aufbewahrung durch den Verwalter. Wenn der Verwalter den Überschuss aufbewahrt, geben Sie den Saldo nicht in der Software an.
  • Negativer Saldo: Wenn Sie nicht genügend Provisionen bezahlt haben und der Verwalter Sie um eine zusätzliche Zahlung bittet. Erstellen Sie eine Ausgabe des Typs Wohnungseigentumsverwalter: Provision für Gebühren. Wenn der Verwalter die Zahlung des Restbetrags nicht fordert, geben Sie den Saldo nicht in der Software an.