
Bei der Frage, ob die Grundsteuer auf die Nebenkostenabrechnung umgelegt werden darf, also ob der Mieter oder Vermieter die Grundsteuer zu bezahlen hat, ist einiges zu beachten. Zunächst bestimmt sich die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Nebenkostenabrechnung nach den Regelungen im Mietvertrag. Doch auch wenn eine solche Regelung besteht, sind nicht alle Ausgaben umlagefähig.