Überprüfen des Mietpreises
Eine Mieterhöhung kann vertraglich in Form einer Staffel- oder Indexmiete vereinbart werden. Ohne vertragliche Regelung ist eine Anpassung an den ortsüblichen Mietspiegel zulässig, wobei eine solche Mieterhöhung dann der Zustimmung des Mieters bedarf. Eine Mieterhöhung wegen Sanierungsarbeiten ist nur zulässig, wenn es sich um Maßnahmen der Sanierung und nicht nur der bloßen Instandsetzung handelt. Vertraglich







