Zurück

Überprüfen des Mietpreises

Eine Mieterhöhung kann vertraglich in Form einer Staffel- oder Indexmiete vereinbart werden. Ohne vertragliche Regelung ist eine Anpassung an den ortsüblichen Mietspiegel zulässig, wobei eine solche Mieterhöhung dann der Zustimmung des Mieters bedarf. Eine Mieterhöhung wegen Sanierungsarbeiten ist nur zulässig, wenn es sich um Maßnahmen der Sanierung und nicht nur der bloßen Instandsetzung handelt. Vertraglich

Weiterlesen

Mietverhältnis

Auf dieser Seite können Sie Ihr Mietverhältnis verwalten. Sie haben folgende Möglichkeiten (indem Sie das Icon rechts benutzen): Erstellen eines Mietverhältnisses, Veränderung eines Mietverhältnisses, Duplizierung eines Mietverhältnisses, Eintragung eines Auszuges, Deaktivierung eines Mietverhältnisses, Archivierung eines Mietverhältnisses, Verwaltung der Nebenkosten für einen Mieter, Überprüfung der Miete, Erneuerung der Zahlungen, Bekanntmachung der Finanzen, Herunterladen einer vorausgefüllten Vertragsvorlage.

Weiterlesen

1
2
3