Wohnungsgeberbestätigung In Deutschland sind die Vermieter verpflichtet bei der Anmeldung der Mieter mitzuwirken. Denken Sie bitte daran, für Ihre Mieter Einzugs- bzw. Auszugbescheinigung auszustellen, da jeder Mieter gemäß § 19 Abs. 3 Bundesmeldegesetz (BMG) gesetzlich verpflichtet ist, diese beim Einwohnermeldeamt umgehend nach Ein- bzw. Auszug vorzuzeigen. So gehen Sie dabei vor: Nachdem Sie den Mietvertrag unterzeichnet haben und der Mieter erfolgreich eingezogen ist, erstellen Sie für den Mieter die sogennante „Wohnungsgeberbestätigung“ oder „Einzugs-/Auszugsbescheinigung“. Laut Gesetzestext muss dieses Dokument folgende Informationen enthalten: Ihr Name und Anschrift Einzugsdatum des Mieters Anschrift der Wohnung Namen der meldepflichtige(n) Person(en) Sie können es entweder selbst verfassen Weiterlesen

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