Mieterhöhung

Überprüfen des Mietpreises

Eine Mieterhöhung kann vertraglich in Form einer Staffel- oder Indexmiete vereinbart werden. Ohne vertragliche Regelung ist eine Anpassung an den ortsüblichen Mietspiegel zulässig, wobei eine solche Mieterhöhung dann der Zustimmung des Mieters bedarf. Eine Mieterhöhung wegen Sanierungsarbeiten ist nur zulässig, wenn es sich um Maßnahmen der Sanierung und nicht nur der bloßen Instandsetzung handelt. Vertraglich vereinbarte Mieterhöhung nach Staffelmiete Der Mietpreis kann nach frühstens 12 Monaten um einen vertraglich festgelegten Betrag, nicht jedoch um einen beliebigen Prozentsatz, erhöht werden. In Städten mit Mietpreisbremse kann die Mieterhöhung nicht mehr als 10 Prozent betragen. Vertraglich vereinbarte Mieterhöhung nach Indexmiete Gemäß § 557b Weiterlesen